Allgemeine Geschäfts­­bedingungen

Betawelt GmbH
Bahnhofsplatz 1a
D-26122 Oldenburg
Tel.: +49 (0)1515 10 20 30 5
Mail: info@airdecor.de

I. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

II. Vertrags­abschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 10-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden. Von uns erstellte Angebote sind, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vermerkt, unverbindlich. Die in einem Angebot enthaltenen Angaben und/oder zu ihm gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften und sind nur annähernd maßgebend.

III. Preis

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Mehrwertsteuer zu verstehen, sie gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die Preisanpassung gilt nur für Waren oder Leistungen, die nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen. Bei Kostensteigerungen nach vorstehenden Ausführungen und damit verbundener Preisanpassung ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt ab einer Preiserhöhung von 15 % netto. Der Rücktritt ist auszuüben binnen einer Woche nach Bekanntgabe der Preisanpassung.

IV. Zahlungs­bedingungen, Verzugszinsen

Grundsätzlich liefern wir nur gegen Vorkasse. Besonders bei Sonderanfertigungen und Druckaufträgen wird zur Erfüllung des Auftrages eine Anzahlung bis zum vollen Netto- Warenwert vorausgesetzt! Skonto Abzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungen mittels Kreditkarte ermächtigt uns der Besteller durch Bekanntgabe der Kreditkartennummer zur Abbuchung des vollen Rechnungsbetrages – nach erfolgtem definitiven Auftrag oder der Übergabe der Waren an das Güterbeförderungsunternehmen oder die Post.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozent über den Basiszins des BGB zu berechnen.

V. Vertrags­rücktritt

Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 20 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei Überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale.

VI. Mahn- und Inkasso­spesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 14,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 10,- zu bezahlen.

VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Die Lieferung erfolgt ab Firmensitz oder einem anderen von uns zu bestimmenden Ort. Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Handlingspauschale, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Bei Sonderaufträgen, Spezialanfertigungen oder Ballondruck behalten wir uns vor, die gesamten Frachtkosten gesondert in Rechnung zu stellen!
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart Übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,2 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten gewerblichem Unternehmen einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

VIII. Lieferfrist

Die Lieferung erfolgt ab Firmensitz oder einem anderen von uns zu bestimmenden Ort. Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Handlingspauschale, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Bei Sonderaufträgen, Spezialanfertigungen oder Ballondruck behalten wir uns vor, die gesamten Frachtkosten gesondert in Rechnung zu stellen!
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart Übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,2 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten gewerblichem Unternehmen einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

IX. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Oldenburg (Oldb.).

X. Geringfügige Leistungs­änderungen

Wir sind berechtigt, die handelsüblichen Abweichungen in Güte, Stärke oder Äußerlichkeiten der Ware vorzunehmen. Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z. B. bei Maßen, Farben, Struktur, Design, Materialzusammensetzung etc.). Bei Druckaufträgen sowie Massenware behalten wir uns eine Über/Unterlieferung von 10% vor, da Ware fallweise nicht gezählt sondern gewogen wird, wobei diese entsprechend in Rechnung gestellt werden.

XI. Gewähr­leistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

Offensichtliche Mängel, gleich welcher Art und die Lieferung einer anderen als die bestellte Ware sind sofort, d.h. unverzüglich nach Ankunft und vor Verwendung der Ware, spätestens jedoch binnen einer Woche ab Eingang der Liefergegenstände beim Besteller durch eingeschriebenen Brief spezifiziert geltend zu machen. Versteckte Mängel, die nach der dem Besteller obliegenden unverzüglichen Untersuchung nicht sofort zu finden sind, sind unverzüglich, längstens aber binnen einer Woche nach ihrer Entdeckung, schriftlich durch eingeschriebenen Brief zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Im Garantiefall ist das Objekt gereinigt und trocken anzuliefern; die Kosten für die Beförderung zu und von der Werkstatt bzw. An- und Abreise eines Technikers obliegt dem Kunden. Nach Ablauf von 6 Monaten ab Gefahrübergang erlöschen Gewährleistungsansprüche jeglicher Art gegen uns. Wir erfüllen Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Eine Gewährleistung deckt Materialfehler, Verarbeitungsfehler unter Voraussetzung einer vernünftigen, normalen Verwendung; sie deckt nicht Schäden aus mutwilliger Beschädigung, Vandalismus, unsachgemäßer und zweckentfremdeter Verwendung, Schäden durch Wind und Wetter und unsachgemäßen Transport; ferner deckt sie nicht Gewinnverlust, Folgeschäden und Schäden gegen Dritte. Im Sinne des § 377 HGB ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

XII. Schaden­ersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, der Geschädigte zu beweisen. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Schadenersatzansprüche resultierend aus Aufblasen und Verwenden von Luftballons, Fesselballons oder Aufblasobjekten sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Ballondekorationen, besonders in öffentlich zugänglichen Räumen hat der lokal zuständige Verantwortliche für die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorschriften zu sorgen, da bei Dekorationen auch brennbare Materialien verwendet werden!

XIII. Eigentums­vorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Reisekosten zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

XIV. Forderungs­abtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen Zahlung halber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Abtretung zu verständigen. Die Abtretung ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen einzuziehen. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

XV. Zurück­behaltung

Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation, außer in den Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Angemessen ist derjenige Betrag, der zur Mangelbeseitigung aufzuwenden wäre.

XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des EU/UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren deutsche, inländische Gerichtsbarkeit. Soweit zulässig ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich Örtlich zuständig.

XVII. Datenschutz, Adressen­änderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

XVIII. Allgemeine Regelungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame und undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn in den AGB eine Lücke offenbar werden sollte.